3 Tipps für eine erfolgreiche Besichtigung

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Dieser Beitrag wurde am 9. Oktober 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss wohl oder übel auch Besichtigungen durchführen. Es empfiehlt sich, solch einen Besichtigungstermin gut vorzubereiten. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie zahlreiche „interessierte Besucher“ durch Ihr Haus führen, die am Ende aber doch einen Rückzieher machen. Damit Sie schnell den richtigen Käufer finden und der richtige Käufer sich schnell für Ihre Immobilie entscheidet, helfen Ihnen diese drei Tipps.

  1. Sieben Sie die Anfragen aus

Die Nachfrage nach Immobilien ist groß, dementsprechend erhalten Immobilienverkäufer oft eine Flut von Anfragen auf ihr Inserat. Aber auch mit noch so zahlreichen Besichtigungstouristen und Scheininteressenten haben Sie nichts gewonnen. Sie sollten die Interessenten schon vor der ersten Besichtigung aussieben. Ein „Open House“, bei dem jeder, der mag, vorbeikommen kann, sieht vielleicht in amerikanischen Filmen nach einer guten Idee aus, im realen Leben kann das jedoch schnell chaotisch werden – vor allem aber führt es nicht unbedingt zum Ziel: dem erfolgreichen Verkauf. Profi-Makler setzen zum einen in ihren Inseraten auf gute und aussagekräftige Fotos und Beschreibungen, damit Interessenten wissen, was sie erwartet. Zum anderen laden sie beispielsweise auch nur potenzielle Käufer ein, die bereit sind, vorab einen Interessentenfragebogen auszufüllen.

  1. Präsentieren Sie die Immobilie im besten Licht

Der zweite Tipp versteht sich für viele wahrscheinlich von selbst, ist aber dennoch wichtig zu erwähnen. Es wird oft unterschätzt, wie wichtig der erste Eindruck einer Immobilie sowohl für die Kaufentscheidung als auch für den letztendlichen Verkaufspreis ist. Der Immobilienkauf ist keine rein rationale Sache. Interessenten haken keine Liste an Ausstattungsmerkmalen im Kopf ab, sondern fragen sich: Kann ich mir vorstellen, hier zu leben? Die Immobilie sollte bei der Besichtigung deshalb möglichst frei von Ihren eigenen persönlichen Gegenständen sein. Räumen Sie nicht nur oberflächlich auf, sondern verstauen Sie alles, was von der eigentlichen Immobilie ablenkt, in Schränken. Wenn die letzte Renovierung schon ein Weilchen her ist, kann es sich sogar lohnen, vor dem Verkauf noch einmal in einen frischen Anstrich zu investieren. Wenn Sie zum Verkaufszeitpunkt gar nicht mehr selbst in der Immobilie wohnen, ist außerdem ein professionelles Homestaging eine gute Idee.

  1. Bereiten Sie sich inhaltlich auf Ihren Auftritt bei der Besichtigung vor

Auch wenn der erste Eindruck sehr wichtig ist: Käufer verlassen sich nicht rein auf das, was sie sehen. Stellen Sie sich darauf ein, mit Fragen zur Immobilie und zur Umgebung gelöchert zu werden. Vom Baujahr über die nächstgelegene Kita kann alles kommen. Grundsätzlich ist es nicht schlimm, eine Antwort nicht zu kennen, doch wenn Interessenten das Gefühl haben, Sie weichen Fragen aus, macht sie das schnell skeptisch. Wichtig ist es auch, dass Sie die vermeintlichen Mängel ihrer Immobilie kennen. Denn die nutzen Käufer häufig, um den Preis zu drücken. Machen Sie also klar, dass alle Schwachstellen schon in den Angebotspreis einberechnet sind – Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich eine professionelle Wertermittlung.

Häufig haben Verkäufer keine Zeit, Interessenten auszusieben, die Immobilie für den Verkauf herzurichten und zahlreiche Besichtigungen durchzuführen. Ein Immobilienmakler kann hier eine große Unterstützung sein. Und er bringt gleich noch einen Vorteil mit sich: Er ist ein echter Verkaufsprofi, der mit der nötigen Distanz an die Verkaufsverhandlungen herangeht.

Sie haben keine Zeit, sich um die Besichtigungen zu kümmern? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungs%C3%BCbergabeprotokoll

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Kauf-einer-bestehenden-Immobilie/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto:  © gurZZZa / Depositphoto

 

 

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