Haus aufwerten mit Photovoltaik-Anlagen

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Dieser Beitrag wurde am 8. Januar 2021 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Das noch im vergangenen Jahr beschlossene „Update“ des bereits zwanzig Jahre alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) senkt die Kosten für Eigenheimbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben. Aber auch Strom, der von einem Mehrfamilienhaus produziert wird, kann jetzt von ganzen Wohnquartieren genutzt werden und nicht mehr nur von dem Haus, welches den Strom erzeugt.

Solarstrom-Anlagen können Immobilien aufwerten, denn sie wirken direkt auf die Nebenkosten eines Hauses ein. Derzeit gibt es viele Fördermöglichkeiten für solchen Anlagen, die durch Zuschüsse lohnenswert werden.

Vorteile der Photovoltaik-Anlagen nach EEG-Reform

Mit Jahresbeginn trat das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2021) in Kraft. Immobilienbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlagen betreiben, können sich freuen. Wenn ihre Anlage eine Leistung von 30 Kilowattpeak (kWp) nicht übersteigt und sie einen jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden (MWh) haben, sind sie für den selbstverbrauchten Solarstrom von der EEG-Umlage befreit, das heißt, sie sparen 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Das trifft auf Eigenheimbesitzer in der Regel zu.  Die sparen von nun an 6,5 Cent pro Kilowattstunde ein. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh sind das immerhin rund 195 Euro. Auch Vermieter profitieren von der neuen Regel. Die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage amortisieren sich deutlich früher. Experten sehen darin einen wichtigen Schritt, um den Betrieb von Elektroautos und Wärmepumpen mit Solarstrom künftig zu erleichtern.

Für Eigenheimbesitzer, die schon vor vielen Jahren auf Photovoltaik gesetzt haben, enttäuscht die Gesetzesnovelle. Ältere Solaranlagen fallen aus der EEG-Förderung heraus, die Einspeisevergütung ist nicht mehr garantiert.

Vorteile für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

Mieterstrom kann eine Win-Win-Situation für Vermieter und Mieter gleichermaßen sein. Der Vermieter generiert mit der Erzeugung und dem Verkauf von erneuerbarem Strom am Haus zusätzliche Einnahmen. Und für die Mieter sinken die Stromkosten. Auch hier gibt es Neuerungen. Bisher durfte nur das Haus den Strom verbrauchen, welches ihn auch produziert hat. Nun darf der Strom aber auch an umliegende Häuser abgegeben werden. Es sollen also ganze Wohnquartiere und nicht mehr nur das jeweilige Haus vom Mieterstrom profitieren. Experten sprechen hier von der sogenannten Quartierslösung. Dadurch möchte die Bundesregierung die Produktion und Nutzung von Solarenergie durch Mieter ankurbeln und so sollen sich die Stromkapazitäten aus Solaranlagen bis 2030 fast verdoppeln. Zusätzlich soll auch der Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit werden. Dies wurde in einem Entschließungsantrag beschlossen.

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Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-aenderung-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile

https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/fachbeitrag-eeg-2021-die-wichtigsten-aenderungen/

https://www.deutschlandfunk.de/eeg-novelle-2021-was-bringt-die-reform-des-erneuerbare.2897.de.html?dram:article_id=487868

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Lucaz80/Depositphotos.com

 

 

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