Ihre Immobilie soll durch Vermietung eine Rendite erwirtschaften. Der Werterhalt der Wohnung muss dabei gesichert bleiben. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Eigentumswohnung und die Ermöglichung einer Vermietung. Die Aufgaben legen Sie als Eigentümer und Auftraggeber in einem Vertrag mit dem Dienstleister individuell fest. Beispiele für die Aufgaben einer Verwaltung von Sondereigentum sind Kontrolle der Mietzahlungen, Betriebskostenabrechnung und Buchhaltung. Auch bei Bauvorhaben oder einer Sanierung unterstützen Sie die Hausverwalter von DIVARES.
Die Sondereigentumsverwaltung ist somit ein Sonderfall der Mietverwaltung. Im Unterschied dazu ist die WEG-Verwaltung für das gemeinschaftliche Eigentum wie Treppenhaus oder Gartenanlage zuständig.
Tipp: Die Sondereigentumsverwaltung von DIVARES schließt nahtlos an die WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum an. Sie ist die ideale Ergänzung, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten. Sparen Sie Zeit und geben Sie Aufgaben ab. So gewinnen Sie auch Rechtssicherheit.
Aufgaben einer Sondereigentumsverwaltung
Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung, die Sie mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragen? Das legen Sie als Eigentümer und Auftraggeber vertraglich fest. Die Vertragsbestandteile können Sie individuell definieren. Beispiel sind:
- Abwicklung der Mietkaution, Wohnungsübergabe
- Kontrolle der Mietzahlungen und Forderungsmanagement
- Verwaltung des Mietkontos, Buchführung
- Erstellung Betriebskostenabrechnung
- Korrespondenz mit den Mietern
- Prüfen und Begleichen von Rechnungen
- Überprüfung und Anpassung der Miethöhe
- Erstellung von Auswertungen und Handlungsempfehlungen an den Eigentümer
- Sicherung des Werterhalts der Immobilie durch Überwachung des Bauzustandes und Beauftragung von Reparatur- und Baumaßnahmen
Wichtig zu wissen: Die Sondereigentumsverwaltung ist nur Ihnen als Eigentümer und Auftraggeber verpflichtet. Weder Mieter noch die Wohnungseigentümergemeinschaft können entscheidenden Einfluss auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Verwaltung Ihres Sondereigentums nehmen.
Abwicklung der Zahlungen durch die Sondereigentumsverwaltung
Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs gibt es zwei Möglichkeiten. Der Eigentümer richtet ein Treuhandkonto ein, über das die Sondereigentumsverwaltung verfügt. Oder die Verwaltung erhält für ein Konto des Wohnungseigentümers eine Verfügungsberechtigung.