SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG

Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums

Sie sind als Eigentümer einer Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Sie wohnen aber nicht in Ihrer Eigentumswohnung, sondern vermieten sie? Nutzen Sie unsere Sondereigentumsverwaltung. Das Team der Hausverwaltung bei DIVARES kümmert sich um Ihr Eigentum – kompetent und zuverlässig seit über 30 Jahren. Überzeugen Sie sich und nutzen Sie die Verwaltung auf Probe.

Sondereigentumsverwaltung: Gut ausgebildete und engagierte Immobilienprofis betreuen bei DIVARES Ihr Sondereigentum. Die übertragenen Aufgaben bearbeiten wir zuverlässig. Durch den Einsatz moderner Software bieten wir Ihnen Komfort und Transparenz.

Sondereigentumsverwaltung mit DIVARES

Sie sind Eigentümer in einer WEG und suchen eine zuverlässige Verwaltung Ihres Sondereigentums? Gern sind wir Ihr Partner und Ansprechpartner in allen Angelegenheiten.

Wir kümmern uns um Ihre Rendite. Zum Beispiel:

  • Führen des Mietkontos, Kontrolle der Mietzahlungen
  • Betreuung für den schnellen Mieterwechseln ohne Leerstand: alle Leistungen von Mietvertragskündigung bis zur Wohnungsübergabe an den neuen Mieter
  • Überprüfung, ob Miethöhe angepasst werden sollte

Wir sorgen für den Werterhalt Ihrer Immobilie. Zum Beispiel:

  • Überprüfung der Wohnung auf Mängel, Feststellung von Handlungsbedarf
  • Einholen von Angeboten und Kontrolle der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen in der Eigentumswohnung

Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung. Zum Beispiel:

  • Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Buchhaltung inklusive aller Einnahmen und Ausgaben für Ihr Sondereigentum

Sie erwägen einen zukünftigen Verkauf Ihrer Immobilie? Dann stehen Ihnen unsere gut ausgebildeten Immobilienmakler zur Seite. Gemeinsam finden wir jederzeit eine für Sie attraktive Lösung.

Sie freuen sich über die Zahlungseingänge. Um alle Aufgaben kümmern wir uns.

Was ist Sondereigentum?

Als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Gesamtobjekt teilt sich in gemeinschaftliches Eigentum und die einzelnen Wohneinheiten auf. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Nutzen Sie die Ihnen gehörende Wohnung nicht selbst, sondern vermieten sie, ist diese Wohnung Sondereigentum. Die Verwaltung dieses Sondereigentums ist nicht durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Hier braucht es einen Vertrag zwischen Wohnungseigentümer und Verwaltung gemäß BGB.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Ihre Immobilie soll durch Vermietung eine Rendite erwirtschaften. Der Werterhalt der Wohnung muss dabei gesichert bleiben. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre Eigentumswohnung und die Ermöglichung einer Vermietung. Die Aufgaben legen Sie als Eigentümer und Auftraggeber in einem Vertrag mit dem Dienstleister individuell fest. Beispiele für die Aufgaben einer Verwaltung von Sondereigentum sind Kontrolle der Mietzahlungen, Betriebskostenabrechnung und Buchhaltung. Auch bei Bauvorhaben oder einer Sanierung unterstützen Sie die Hausverwalter von DIVARES.

Die Sondereigentumsverwaltung ist somit ein Sonderfall der Mietverwaltung. Im Unterschied dazu ist die WEG-Verwaltung für das gemeinschaftliche Eigentum wie Treppenhaus oder Gartenanlage zuständig.

Tipp: Die Sondereigentumsverwaltung von DIVARES schließt nahtlos an die WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum an. Sie ist die ideale Ergänzung, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten. Sparen Sie Zeit und geben Sie Aufgaben ab. So gewinnen Sie auch Rechtssicherheit.

Aufgaben einer Sondereigentumsverwaltung

Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung, die Sie mit der Verwaltung Ihres Sondereigentums beauftragen? Das legen Sie als Eigentümer und Auftraggeber vertraglich fest. Die Vertragsbestandteile können Sie individuell definieren. Beispiel sind:

  • Abwicklung der Mietkaution, Wohnungsübergabe
  • Kontrolle der Mietzahlungen und Forderungsmanagement
  • Verwaltung des Mietkontos, Buchführung
  • Erstellung Betriebskostenabrechnung
  • Korrespondenz mit den Mietern
  • Prüfen und Begleichen von Rechnungen
  • Überprüfung und Anpassung der Miethöhe
  • Erstellung von Auswertungen und Handlungsempfehlungen an den Eigentümer
  • Sicherung des Werterhalts der Immobilie durch Überwachung des Bauzustandes und Beauftragung von Reparatur- und Baumaßnahmen

Wichtig zu wissen: Die Sondereigentumsverwaltung ist nur Ihnen als Eigentümer und Auftraggeber verpflichtet. Weder Mieter noch die Wohnungseigentümergemeinschaft können entscheidenden Einfluss auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Verwaltung Ihres Sondereigentums nehmen.

Abwicklung der Zahlungen durch die Sondereigentumsverwaltung

Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs gibt es zwei Möglichkeiten. Der Eigentümer richtet ein Treuhandkonto ein, über das die Sondereigentumsverwaltung verfügt. Oder die Verwaltung erhält für ein Konto des Wohnungseigentümers eine Verfügungsberechtigung.

Sondereigentumsverwaltung Kosten

Die für Sie günstigste Lösung verbindet die WEG-Verwaltung mit der Verwaltung des Sondereigentums. Diese Bündelung führt zu einem Skalierungseffekt: Die Kosten pro Einheit sind geringer. Dann können sich die Kosten 30 Euro pro Wohnung und Monat annähern. Ansonsten sich eher 40 Euro pro Wohnung und Monat realistisch.

Auch der Umfang der übertragenen Aufgaben spielt eine entscheidende Rolle. Sie können unsere Leistungen für Teilaufgaben nutzen. Oder Sie übertragen uns die gesamte Sondereigentumsverwaltung.

Fragen Sie bei DIVARES nach einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot. Überzeugen Sie sich durch die Verwaltung auf Probe.

Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung auf die Mieter umlegen

Ein Umlegen der Kosten auf die Mieter ist nur in Ausnahmefällen möglich. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19.12.2018, VIII ZR 254/17) sind Verwaltungskosten keine umlegbaren Betriebskosten. Anderenfalls müssten sie im Mietvertrag explizit als Bestandteil der Grundmiete genannt werden.

Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung steuerlich absetzen

Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung können Sie als Vermieter steuerlich geltend machen. Die Verwaltungskosten werden bei der Gewinnermittlung als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen. Sie können die Kosten der Sondereigentumsverwaltung in voller Höhe und im Jahr der Entstehung absetzen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Nutzen Sie DIVARES für Ihre Sondereigentumsverwaltung

Gern erstelle ich Ihnen ein Angebot – kostenlos und unverbindlich. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Kay Münster

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