Alles rund um das Thema Erbschaftssteuer

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wer in Deutschland eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erbt, muss generell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen und Besonderheiten – vor allem bei Immobilien-Übertragungen. Grundsätzlich gilt: Je enger die verwandtschaftliche Verbindung ist, desto weniger Steuern müssen bei der Übertragung gezahlt werden, weil die steuerlichen Freibeträge hoch sind. Die Regelungen sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben.

Demnach können Ehepartner bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder und Stiefkinder können von jedem Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Verwandtschaftlich weiter entfernte Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro zu. Übersteigt das ererbte Vermögen diesen Betrag müssen auf diesen Steuern bezahlt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wird ein Haus mit einem Verkehrswert von 550.000 Euro an ein Kind vererbt, muss dieses nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) auf insgesamt 150.000 Euro Erbschaftsteuer in Höhe von elf Prozent bezahlen (Steuerklasse eins). Fällig wären also 16.500 Euro. Wer die Summe nicht auf einmal zahlen kann, kann häufig mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ab dem Todestag haben die Erben drei Monate Zeit, das Erbe ihrem Finanzamt zu melden. Oft wurde das Amt bereits im Vorfeld informiert, etwa durch das Standesamt. Auch Gerichte und Notare melden ihm zurückliegende Beurkundungen, die für die Erbschaftsteuer relevant sein können. Zudem informieren Banken, Bausparkassen und Versicherungen automatisch die Finanzbehörde, sofern ein Kunde verstorben ist.

Auch bei der Höhe der Steuerlast gilt, dass der Betrag umso niedriger ist, je näher sich Erblasser und -nehmer verwandtschaftlich standen. Am günstigsten ist demnach der Steuersatz in der Steuerklasse eins. Hierzu zählen unter anderem Eheleute, Eltern und Kinder.

Beim Übertragen von Immobilien gilt die Besonderheit, dass Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Objekt erben, keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, sofern sie darin leben, diese also selbst nutzen. Außerdem dürfen sie das Haus oder die Wohnung nach dem Erbfall über zehn Jahre hinweg nicht verkaufen oder vermieten. Einzige Ausnahme: der notwendige Umzug in ein Pflegeheim.

Mit dieser Regelung soll nach dem Tod des Ehepartners die Witwe ohne finanzielle Mehrbelastung weiterhin in den gewohnten vier Wänden leben können.

Fällt die Immobilie nach dem Tod des zweiten Elternteils an ein Kind, gilt diese Steuerbefreiung allerdings nur bis zu einer Wohnflächengröße von 200 Quadratmetern. Für die möglicherweise zusätzlich geerbten Flächen muss Erbschaftsteuer abgeführt werden, sofern deren Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro übersteigt.

Andere, verwandtschaftlich entferntere Erben, kommen nicht in den Genuss dieser Besonderheit.

Sie wissen nicht, wie viel Ihre geerbte Immobilie wert ist? Wir beraten Sie gerne.

Foto: PeJo29

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unser Team

Wir beraten sie gerne!
Jan Bikowski
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verkauf
+49 351 44494-42
Elly-Heleen Görner
TEAM VERKAUF
BA-Studentin
+49 351 44494-56
Anna Münster
TEAM VERWALTUNG
Geschäftsbuchhaltung / Personal
+49 351 44494-23
Isabel Tittel
TEAM VERWALTUNG
Sekretariat
+49 351 44494-11
Denise Münch
TEAM VERWALTUNG
Teamleiterin
+49 351 44494-26
Vicky Martini
TEAM VERWALTUNG
Hausverwaltung
+49 351 44494-21
Sarah Pötschke
TEAM VERWALTUNG
Hausverwaltung
+49 351 44494-27
Luisa Richter
TEAM VERWALTUNG
Hausverwaltung
+49 351 44494-28
Marc Härtel
TEAM VERWALTUNG
Hausverwaltung
+49 351 44494-29
Kerstin Beyer
TEAM VERWALTUNG
Objektbuchhalterin
+49 351 44494-18
Natalia Brandt
TEAM VERWALTUNG
Objektbuchhalterin
+49 351 44494-33
Michelle Grumbt
TEAM VERWALTUNG
Teamassistentin
+49 351 44494-20
Vivien Lucas
TEAM VERWALTUNG
Studentin
+49 351 44494-30
Boris Büttner
TEAM VERWALTUNG
betriebliche Ausbildung
+49 351 44494-31
Antonia Hölzel
TEAM VERWALTUNG
betriebliche Ausbildung
+49 351 44494-32
Frank Nitzsche
TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohnimmobilien, Innendienst
+49 351 44494-61
Kay Münster
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Verwaltung
+49 351 44494-25
Maximilian Messer
TEAM VERWALTUNG
Hausverwaltung
+49 351 44494-22
HIER KÖNNTEST DU SEIN!
MEHR INFOS FINDEST DU HIER
oder direkt bewerben unter:
+49 351 44494-10
Melissa Hohlfeld
TEAM VERWALTUNG
Studentin Buchhaltung
+49 351 44494-11
Luena Just
TEAM VERWALTUNG
Immobilienverwalterin
+49 351 44494-34
Bert Muschick
Gesellschafter
+49 351 44494-41
Mario Howard
Gesellschafter
+49 351 44494-44
Kay Peter Schmidt
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Vermietung
+49 351 44494-43
Romy Schmerse
Büroleitung
+49 351 44494-40
Jörg-Albrecht Simon
Innendienst
+49 351 44494-40
Robert Schilling
TEAM VERKAUF
Teamleitung, Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien
+49 351 44494-46
Enrico Liebscher
TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien
+49 351 44494-47
Lisa Wegener
TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien
+49 351 44494-48
Sabine Voigt
TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien
+49 351 44494-49
Mario Ladendorf
TEAM VERKAUF
Leitung Investment
+49 351 44494-50
Jannis-Haberland
Jannis Haberland
TEAM VERKAUF
Verkauf Wohn- und Anlageimmobilien
+49 351 44494-51
Yvonne Landgraf
TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien
+49 351 44494-62
Marvin Metag
TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien
+49 351 44494-63
Federico Hirschfeld
Marketing
+49 351 44494-55
Emilia Franke
TEAM VERMIETUNG
Vermietung Wohn- und Gewerbeimmobilien
+49 351 44494-64