Teil 2 zur europäischen Energiepass-Komödie
Erinnern Sie sich an das große europäische Versprechen? Ein Alphabet für alle, von A bis G, der Energiepass endlich so eindeutig wie ein Kühlschranklabel. Stichtag: 29. Mai 2026. Wir hatten an dieser Stelle angemerkt, dass die Vergleichbarkeit ein Versprechen mit Sternchen bleibt. Nun, das Sternchen war noch zu klein gedruckt.
Denn die deutsche Umsetzung hat die Frist verstreichen lassen. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangte die Übernahme ins nationale Recht bis zum 29. Mai 2026. Das zuständige Gesetz schaffte es bis dahin nicht einmal durch den Bundestag.
Erster Akt: das Gesetz, das seinen Namen wechselt, bevor es gilt
Das alte Gebäudeenergiegesetz wird nicht nur novelliert – es bekommt ein neues Schild. Künftig heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, offizieller Name: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“. Am 13. Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf – 16 Tage vor der EU-Frist, die er hätte einhalten sollen.
Parallel wird das frühere Prestigeprojekt feierlich beerdigt: Mit dem GModG soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt werden, die zentrale Regelung des bisherigen Rechts wird gekippt. Ein Detail am Rande fängt die Tonlage perfekt ein: Das „Heizungsgesetz“, das hier abgeschafft wird, gab es unter diesem Namen nie offiziell. Man schafft also ein Gesetz ab, das so nie hieß, um ein Gesetz einzuführen, das noch nicht gilt. Willkommen in der Legislative als Improvisationstheater.
Zweiter Akt: die Skala kommt – an Ihrem Haus vorbei
Die hübsche neue A-bis-G-Skala, das Herzstück der europäischen Harmonisierung, das Label vom Staubsauger bis zum Wohnhaus? Sie kommt. Aber laut Kabinettsentwurf nur für Nichtwohngebäude, geregelt in einer neuen Anlage 10a. Für Wohngebäude bleibt alles beim Alten: Skala A+ bis H, Anlage 10 unverändert.
Man lese das zweimal. Die Reform, deren ganzer Sinn die europaweite Vergleichbarkeit war, lässt ausgerechnet die Wohngebäude – die große Mehrheit des Bestands – genau dort, wo sie waren. Während ringsum in Europa das neue Alphabet eingeführt wird, buchstabiert das deutsche Eigenheim weiter im alten. Der Patient, für den die Medizin entwickelt wurde, bleibt im Wartezimmer; behandelt wird zunächst der Nachbar von der Gewerbeimmobilie.
Dritter Akt: die Bühne ist noch nicht gebaut
Es kommt noch schöner. Selbst dort, wo der Entwurf etwas ändert, fehlt das Fundament. Festlegungen zu digitalen Schnittstellen, einheitlichen Datenformaten und einer nationalen Datenbank zur Gebäude-Energieeffizienz fehlen im Entwurf – ausgerechnet jene Infrastruktur, die den Energiepass erst durchsuch- und vergleichbar machen würde. Auch der vielbeschworene Renovierungspass, der den Bürger Schritt für Schritt zur Sanierung führen sollte, ist im neuen Gesetz nicht umgesetzt.
Was bleibt für den Eigentümer?
Trotz allem ein paar belastbare Eckpunkte. Der ursprünglich für den 1. Juli 2026 geplante Start verschiebt sich nach der Kabinettsbefassung voraussichtlich auf den 1. November 2026; Bundestag und Bundesrat beraten in den Monaten dazwischen. Die deutsche Realität beginnt später, eine Drucksachennummer für das parlamentarische Verfahren liegt noch nicht einmal vor.
Beruhigend für alle mit einem Ausweis in der Schublade: Bestehende Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, in der Regel zehn Jahre. Niemand muss wegen der Reform vorzeitig erneuern. Und die alte Sorge vor dem Sanierungszwang fürs Eigenheim bleibt, was sie war – eine Sorge ohne Paragrafen: Die Richtlinie schreibt keine EU-weite Sanierungspflicht für einzelne Ein- oder Zweifamilienhäuser vor, sondern Zielwerte für den gesamten nationalen Wohngebäudebestand.
So endet der zweite Aufzug dieser europäischen Komödie. Im ersten hatten wir gespottet, dass ein Buchstabe überall etwas anderes bedeutet. Die deutsche Fortsetzung toppt das mühelos: Hier bedeutet der neue Buchstabe für Ihr Wohnhaus vorerst – gar nichts. Er kommt noch. Bei nächster Gelegenheit…..
| Zum Mitnehmen: Gleicher Buchstabe, andere Kilowattstunden
Bindet die neue EU-Skala A bis G einen festen Wert in kWh je Quadratmeter – europaweit gleich? Nein. Gemessen wird zwar einheitlich als Primärenergiebedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr (nicht in Watt, nicht je Kubikmeter). Aber der Buchstabe darüber ist nicht an eine feste Zahl geknüpft. Nur die Ränder sind EU-weit definiert: A ist dem Nullemissionsgebäude vorbehalten, G umfasst die energetisch schlechtesten 15 Prozent des jeweiligen nationalen Bestands. G ist damit ein statistischer Rang, kein Messwert. Die kWh-Schwellen für B bis F legt jedes Land selbst fest. Folge: Der Buchstabe sagt verlässlich, wo ein Gebäude im eigenen Land steht. Über die Grenze hinweg meint dasselbe G in Deutschland und in Rumänien völlig verschiedene Energiemengen. Vergleichbar ist die nackte kWh/m²-Zahl – der Buchstabe nur innerhalb desselben Landes. Ein gemeinsames Notensystem von 1 bis 6, bei dem jedes Land selbst eicht, ab wann es eine Zwei gibt. |
Stand der Angaben: GModG-Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026. Der Gesetzentwurf ist noch nicht verkündet; Änderungen im parlamentarischen Verfahren (Bundestag/Bundesrat) sind möglich. Bis zur Verkündung gilt das bisherige Gebäudeenergiegesetz weiter.
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