Die Immobilie im Testament

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 25. Januar 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
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Wenn es nach der gesetzlichen Erbfolge geht, dann haben die meisten Leute gleich mehrere Erben. Kinder, Enkelkinder und Ehepartner: Sie alle werden berücksichtigt und bekommen als Pflichtteil einen kleinen Teil Ihrer Immobilie. Wohnen kann darin jedoch in der Regel nur ein Erbe mit seiner Familie. Oftmals ist es diesem Erben finanziell nicht möglich, den Rest der Erbengemeinschaft auszuzahlen und so bleibt am Ende nichts anderes übrig, als die Immobilie zu verkaufen.

Zunächst einmal sollten Sie klären, ob überhaupt eines Ihrer Kinder oder Enkelkinder später in Ihrer Immobilie wohnen möchte. Falls das nicht der Fall ist, könnte hier wieder das Thema Immobilienverrentung, über das wir schon auf Seite X berichtet haben, für Sie interessant sein.

Wenn jedoch einer Ihrer Erben Interesse an Ihrer Wohnung hat, dann ist es ratsam diesen mit einem Testament abzusichern. Haben Sie sich eine altersgerechte Wohnung gekauft, dann ist diese vielleicht für Ihre eigenen Kinder interessant. Denn tatsächlich sind die meisten Erben, wenn Ihre Eltern sterben bereits um die 60.

Beim Aufsetzen des Testaments kommt es auch darauf an, ob Ihre Immobilie der einzige Vermögenswert ist, den Sie vererben. Denn natürlich dürfen Sie keinen Ihrer gesetzlichen Erben, denen ein Pflichtteil zusteht übergehen. Wenn Sie also einem Ihrer Kinder die oder Ihrem Ehegatten die Immobilie vermachen, dann muss der Pflichtteil der restlichen Erben durch andere Vermögensanteile abgegolten sein. Ansonsten steht ihnen trotz Testament ein Teil des Hauses zu. In einem solchen Fall ist es wichtig, Ihrem ausgewählten Erben ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie zu gewähren. So können die anderen Erben ihn nicht zum Verkauf zwingen.

Beim Aufsetzen des Testaments bietet es sich außerdem an, sich steuerrechtlich beraten zu lassen. Denn schließlich möchten Sie, dass ihre Erben so wenig Erbschaftssteuer wie möglich zahlen müssen. Wenn Sie die Immobilie an Ihren Partner oder ein Kind, das mit Ihnen in der Immobilie wohnt vererben, dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen etwa eine Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum.

Außerdem ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen, in welcher Form Sie ihr Testament aufsetzen, damit es auch tatsächlich rechtskräftig ist. Denn der vor dem Tod notdürftig auf ein Taschentuch gekritzelte letzte Wille, wie wir ihn aus Filmen kennen, hat vor Gericht nur schwer Bestand. Um ein handschriftliches Testament geltend zu machen, muss am Ende des Testaments Ihre Unterschrift stehen, außerdem empfiehlt sich eine Datums- und Zeitangabe. Tatsächlich ist es wichtig, dass der gesamte Text handschriftlich verfasst wurde. Empfehlenswerter ist jedoch ein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament, da dieses nicht verloren gehen kann und die hier vorgenommen Formulierungen rechtssicher sind.

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